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Nachdem im September 2022 bereits der Nationalrat JA zur parlamentarischen Initiative «Armut ist kein Verbrechen» gesagt hatte, hat am vergangenen Montag nun auch der Ständerat die Initiative der SP-Nationalrätin Samira Marti angenommen. Nun liegt es an der Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK‑N), einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Die SBAA freut sich sehr über diesen wichtigen Erfolg!
Die SBAA hat zusammen mit der SP und der Unia Schweiz die Allianz «Armut ist kein Verbrechen» ins Leben gerufen, welche inzwischen von über 80 Organisationen unterstützt wird. Am letzten Donnerstag wurde die Petition mit rund 16’914 Unterschriften der Bundeskanzlei übergeben.
Das Recht auf Unterstützung in Not ist als Grundrecht in der Bundesverfassung verankert (Art. 12 BV) und gilt für alle in der Schweiz lebenden Personen – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Die Sozialhilfe stellt ein wichtiges Auffangnetz für alle in Armut lebenden Personen in der Schweiz dar. Jedoch droht in der Schweiz lebenden Personen ohne Schweizer Pass seit der Verschärfung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) im Jahr 2019 die Ausweisung aus der Schweiz, sobald sie Sozialhilfe beziehen müssen. Dies gilt auch für Personen, welche bereits mehrere Jahrzehnte in der Schweiz wohnhaft sind und führt dazu, dass zahlreiche Personen Angst davor haben, Sozialhilfe zu beanspruchen, obwohl sie diese für sich und für ihre Familien dringend benötigen. In anderen Fällen werden Familienmitglieder voneinander getrennt oder kranke Menschen aus der Schweiz verwiesen.
Die Petition «Armut ist kein Verbrechen» fordert, dass eine Wegweisung aufgrund Sozialhilfebezugs nach einem 10-jährigen, ununterbrochenen und ordnungsgemässen Aufenthalt in der Schweiz nicht mehr möglich sein soll, denn der Bezug von Sozialhilfe ist ein Recht und kein Verbrechen! Die SBAA ist voller Freude über diesen Gewinn und die Stärkung der Grundrechte von Personen ohne Schweizer Pass.