Untaugliche aktuelle Lösung
Unzureichende geplante Erleichterungen
Entsprechend dem Auftrag des Parlaments, schickte der Bundesrat einen Vorschlag für Erleichterungen in die Vernehmlassung, den die SBAA – in Zusammenarbeit mit «Bildung für alle – jetzt!» kritisch analysierte. Das Resultat dieser Analyse ist in einer Vernehmlassungsantwort zusammengefasst.
Es ist zu begrüssen, dass von jungen Sans-Papiers neu nur noch zwei Jahre Schulbesuch gefordert wird. Es ist hingegen nicht nachvollziehbar und unhaltbar, weshalb nicht zeitgleich mit der vorliegenden Verordnungsänderung eine Reduktion der Mindestaufenthaltsdauer für junge, ehemalige Asylsuchende in die Wege geleitet wird. Um alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Arbeitsbewilligung rechtlich gleich zu behandeln, ist eine solche Anpassung zwingend notwendig.
Engagement der SBAA
«6. Zehn Jahre nach deren Einführung soll die Härtefallregelung zur beruflichen Grundbildung für Jugendliche ohne Bleiberecht angepasst werden.
Die SBAA empfiehlt, die Kriterien in Art. 30a VZAE praktikabler zu gestalten. Es soll bereits nach zwei Jahren Schulbesuch neu ein Anspruch auf ein befristetes Aufenthaltsrecht bestehen. Neben der beruflichen Grundbildung soll dies explizit auch für Ausbildungen ohne Erwerbstätigkeit möglich sein.»
Ende September 2023 schloss die SBAA das dritte Jahr ihres Engagements für einen chancengerechten Bildungszugang ab. Damit verliess auch der Projektleiter Tobias Heiniger unsere Organisation. Wir freuen uns, dass wir mit unserer Arbeit einen Beitrag zu einem Systemwandel leisten konnten, hin zu einem Recht auf Bildung für alle.
Die SBAA ist seit Anfang 2021 Mitglied des Vereins «Bildung für alle – jetzt!» und wirkt aktiv in dessen Komitee mit.