Die SBAA begrüsst diesen Entscheid. Eine solidarische Zusammenarbeit in der Aufnahme und Integration von Menschen, die nach Europa flüchten müssen, ist zwingend notwendig.
Es ist äusserst wichtig noch vor Beginn des Winters Menschen, die derzeit unter teilweise prekären Umständen in Griechenland und Italien festsitzen, bessere Unterbringungsstrukturen in anderen EU-Ländern zu bieten.
Die 2015 beschlossene Umverteilung von 120‹000 Personen aus Flüchtlingsunterkünften in Italien und Griechenland auf andere EU-Mitgliedsstaaten sollte eigentlich Ende diesen Monats abgeschlossen sein. Leider konnte bisher nur ein Bruchteil (25‹000 Personen) in anderen EU-Staaten übersiedeln. Dies u.A. weil Ungarn, die Slowakei, Polen und Tschechien sich dagegen gewehrt haben. Das Urteil des EuGH stützt nun aber diese Umverteilungsquoten, was hoffen lässt, dass weitere Personen von Mitgliedsstaaten angenommen werden.
Dass man sich angesichts des grossen menschlichen Leids überhaupt um solche solidarische Quoten streiten muss ist schwer verständlich. Dass Hauptargument Ungarns, dass durch die aufzunehmenden Flüchtlingszahlen Terroristen ins Land kommen würden, ist eine haltlose Behauptung (Lesen Sie hierzu den Beitrag der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH: «Keine «trojanischen Pferde» des islamistischen Terrorismus», vom 9.8.2017).
Es ist schwer verständlich, wie man Menschen, die aufgrund der Situation in ihren Herkunftsländern gute Chancen auf Asyl in der Europäischen Union haben, so lange faktisch das Recht verwehrt, ein Asylgesuch zu stellen.