In ihrem heute (3. Nov. 2010) veröffentlichten Bericht „Familien im Härtefallverfahren“ kommt die SBAA zum Schluss, dass die Härtefallregelung in der Schweiz nach wie vor Anlass zu grosser Besorgnis bietet. Anhand von acht dokumentierten Einzelfällen zeigt die Beobachtungsstelle auf, wie unterschiedlich die Anforderungskriterien für die Gutheissung eines Härtefalls interpretiert und angewendet werden. Der immense Ermessenspielraum, der den kantonalen Migrationsämtern zukommt, lässt sich kaum mit dem Gebot der Gleichbehandlung vereinbaren.