Hürden für den Nachzug und den Verbleib in der Schweiz
Der gesunde Menschenverstand sagt uns, dass in solchen Fällen, die Kinder und nächsten Angehörigen gesucht und «nachgezogen» – so der juristische Begriff – werden müssen. Aber so einfach ist es nicht – imGegenteil. Der Nachzug von Familienangehörigen ist mit vielen, oft unüberwindlichen Problemen belastet: Arbeitslosigkeit, Sozialhilfebezug der Eltern, eine zu kleine Wohnung, weil der Lohn nicht für eine gesetzlich vor geschriebene «bedarfsgerechte» Wohnung reicht, Zweifel der Behörden an der Richtigkeit der Eheschliessung oder – je nach Status – lange Fristen, die dazu führen, dass sich Eltern und Kinder fremd werden. Was vor allem ins Gewicht fällt ist der «Ermessenspielraum» der entscheidenden Behörden und ihre meist negative Zukunftsprognosen über die Entwicklung der gesuchstellenden Eltern, ihre Arbeitssituation und deren möglichen, zukünftigen Sozialhilfeabhängigkeit.
(Auszug aus dem Vorwort von Dr. Ruth-Gaby Vermot)
Medienmitteilung vom 9. Januar 2018
Zum Fachbericht «Familienleben – (k)ein Menschenrecht»
Danksagung
Wir bedanken uns herzlich beim Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK), der Johann Paul Stiftung, der Stiftung Corymbo, der Hirschmann Stiftung und beim Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) für die grosszügige finanzielle Unterstützung.
Ohne sie wäre die Publikation des vorliegenden Fachberichts nicht möglich gewesen. Ebenfalls ganz herzlich danken wir Gianna Heim für die Bilder, Alexandra Büchler (Universität Bern) und Erika Schilling (MIRSAH) für ihre wertvollen Inputs und Anregungen. Dank gebührt auch denjenigen Sozialdiensten und Migrationsämtern, die sich Zeit für die Beantwortung unserer Fragebögen genommen haben und insbesondere den Rechtsberatungsstellen und Anwälten.
Der Fachbericht widmet sich Familien, die um ihr Beisammensein in der Schweiz kämpfen (mussten), den Rechtsberatungsstellen, ihren Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertretern, Vertrauenspersonen und all denjenigen, die sich für eine menschenwürdige Umsetzung des Schweizerischen Asyl- und Ausländerrechts einsetzen.