«Das Kindswohl ist wohl egal» titelt der Beobachter in einem Artikel vom 1. März. Anlass dazu gab der Fall von «Joy». Nachdem ihr Asylgesuch in der Schweiz negativ beurteilt wurde, wurde sie mit ihren beiden minderjährigen Söhnen zurück in ihr Herkunftsland geschafft.
Stossend an dem Fall ist, dass die Kinder in der Schweiz durch die Kesb von ihrer gewalttätigen Mutter geschützt wurden, das Migrations für die Rückführung aber plötzlich zum Schluss kam, dass die Mutter nun doch für ihre Kinder sorgen kann.
Die Mutter ist laut Einschätzungen von Bekannten völlig überfordert und die Kinder sind in grösster Gefahr. Ohne die Unterstützung von privaten Spendern aus der Schweiz, wäre die Familie völlig aufgeschmissen. Doch auch so: sie schlafen auf dem Boden, «Joy» ist nicht in der Lage zu arbeiten und würde ihre Kinder am liebsten zur Adoption freigeben.
Die Schweiz ist nach der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Wieso geschah das in diesem Fall nicht?
Lesen Sie hier den Artikel im Beobachter
Lesen Sie hier den SBAA-Fachbericht «Kinder auf der Flucht»
Veranstaltungshinweis
«Kinderrechte nach der Flucht»
Mittwoch, 14. März 2018, 19 Uhr Stauffacherstrasse 8, Zürich
Ein Vortrag von Lena Weissinger, Rechtsanwältin für Asyl- und Ausländerrecht
Existentielle Angst, Gewalt und Verluste erleben Kinder auf der Flucht. Wie sieht es nach ihrer Ankunft in Sicherheit aus? Inwiefern werden ihre Kinderrechte in der Schweiz beachtet und geschützt? Und wie könnte man die Unterstützung der geflüchteten Kinder und Familien verbessern?