Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16.10.2019 den Bericht „Analyse der Situation von Flüchtlingsfrauen“ verabschiedet. Aufgrund eines Postulats von Nationalrätin Yvonne Feri (16.3407) hatte er den Auftrag erhalten, die Situation von Flüchtlingsfrauen in der Schweiz umfassend zu analysieren.
Die Situation in den Bundeszentren wurde vom Staatssekretariat für Migration (SEM) untersucht. Für die Analyse der kantonalen Asylunterkünfte beauftragte der Bundesrat das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschrechte (SKMR). Wie sich in den Berichten zeigt, sind geflüchtete Frauen im Asylsystem in der Schweiz nicht sicher und einer prekären Situation ausgesetzt. Wie der Bundesrat festhält, zeigt sich Handlungsbedarf bei der Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden, der Information und Unterstützung für Gesuchstellende und bei der Identifikation von Opfern sexueller Gewalt. Es wurde auch die Frage geklärt, ob die kantonalen Opferberatungsstellen Frauen aus dem Asylbereich unterstützen sollen, wenn sie im Ausland Opfer einer Straftat geworden sind. Dies ist heute nicht der Fall. Der Bund ist jedoch der Ansicht, dass die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Opferhilfegesetzes keine geeignete Lösung darstellt – vielmehr müsse „nach pragmatischen Lösungen“ gesucht werden. Die SBAA begrüsst, dass Bund und Kantone Handlungsbedarf erkannt und Massnahmen geplant haben. Wie Terre des Femmes Schweiz ist die SBAA jedoch der Ansicht, dass die geplanten Massnahmen lückenhaft und unsystematisch und weitere Massnahmen notwendig sind.
Frauen sind nicht nur in ihrem Heimatland und auf der Flucht gefährlichen und schwierigen Situationen ausgesetzt, sondern sind auch im schweizerischen Asylverfahren mit Hürden konfrontiert, wie die SBAA in ihrem Fachbericht „Frauen – Flucht – Asyl“ (2016) aufgezeigt hat. Im Rahmen ihrer Kampagne „Ausgeliefert statt angekommen!“ hat Terre des Femmes nun einen Katalog mit Forderungen an Bund und Kantone erstellt. Dazu zählen u.a. die Forderungen nach einer Geschlechterperspektive im gesamten Asylsystem, die Unterstützung der Frauen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, die Garantie der Opferhilfe auch bei Tatort im Ausland, sichere Infrastruktur in den Asylunterkünften, qualifiziertes und geschultes Personal, obligatorisches professionelles Dolmetschen und zusätzliche Studien zur Situation von geflüchteten Frauen und Mädchen in der Schweiz, insb. zur Situation in der Nothilfe und bei Zwangsmassnahmen.
Die SBAA unterstützt die Forderungen von Terre des Femmes. Um die Würde der geflüchteten Frauen zu wahren und ihre Rechte zu gewährleisten, ist die Umsetzung dieser Forderungen unumgänglich. Die Schweiz hat u.a. die Istanbul Konvention und die CEDAW Konvention (Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau) ratifiziert und sich somit zum Schutz von Frauen gegen Gewalt verpflichtet.