LGBTIQ-Geflüchtete (Lesbian, Bi, Gay, Trans, Intersex, Queer) sollen in der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Asyl besser geschützt werden. Dafür will sich der Berner Gemeinderat beim Bund einsetzen, wie er am 16.01.2019 in einer Antwort auf eine Interpellation von Tabea Rai festhielt. Konkret fragt die Interpellantin, ob der Gemeinderat es als notwendig erachtet, das Asylgesetz dahingehend anzupassen, dass auch die sexuelle Orientierung und Geschlechteridentität analog zu den frauenspezifischen Fluchtgründen explizit genannt wird. Der Bundesrat hat sich allerdings bereits mehrmals negativ zu diesem Begehren geäussert, da die aktuelle Rechtslage ausreiche. Der Schutz von Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung bzw. ihrer Geschlechteridentität verfolgt werden bzw. ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind, sei unter dem Begriff „Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe“ nach Art. 3 Abs. 1 AsylG geregelt.
Der Gemeinderat schreibt jedoch, dass er aus Gründen der Rechtssicherheit analog den frauenspezifischen Fluchtgründen eine explizite Nennung der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität begrüssen würde. Der Zusatz, dass den frauenspezifischen Fluchtgründen Rechnung zu tragen ist, wurde 1998 im Asylgesetz verankert, und führte gemäss der Interpellantin zu einer Sensibilisierung der Thematik, was auch bei den LGBTIQ-Geflüchteten dringend nötig sei.
Die SBAA begrüsst die Forderung nach mehr Schutz von LGBTIQ-Geflüchteten. Laut Amnesty International scheitern die betroffenen Asylgesuche vor allem an der mangelnden Beweislage bzw. der Unglaubwürdigkeit der Fluchtgründe. Dies trotz dem Wissen darüber, dass Betroffene aufgrund traumatischer Erlebnisse und der Tabuisierung ihrer sexuellen Orientierung bzw. ihrer Geschlechtsidentität im Heimatland oft Mühe haben, ihre Fluchtgründe glaubhaft darzulegen. Diese Schwierigkeiten und deren verheerenden Konsequenzen für die Betroffenen beobachtet auch die SBAA, was an den folgenden dokumentierten Fällen nachvollzogen werden kann: Fall 265 und Fall 210. Die SBAA plädiert daher insbesondere dafür, dass Betroffene während dem Asylverfahren enger betreut und begleitet werden und Behörden wie auch Gerichte diesen schwierigen Umständen in ihrer Entscheidungsfindung genügend Rechnung tragen. Da dies bisher nicht ausreichend gemacht wird, erachtet die SBAA die Anpassung des Gesetzestextes als notwendig, um einen umfassenden Schutz garantieren zu können.
Bericht im Bund vom 21.01.2019: Stadt Bern will Anerkennung für LGBT-Geflüchtete