«Birindar» reiste Ende 2016 in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch, da er in der Türkei unbegründet als terroristischer Kurde verdächtigt wurde. In der Befragung machte er geltend, dass er zwischen 2001 und 2015 in Deutschland lebte, bevor er seine Aufenthaltsbewilligung verlor. Das SEM Stellte eine Dublin-Zuständigkeitsanfrage an die Deutschen Behörden. Diese bejahten zuerst, machten kurz darauf geltend, bei der Zustimmung sei ein Fehler unterlaufen. Das SEM und das BVGer stellten fest, dass das Dublin Verfahren kein Revisionsrecht vorsehe. «Birindars» Asylgesuch wurde abgelehnt und er musste die Schweiz verlassen.
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