
«Erol» reiste 2004 in die Schweiz und erhielt nach der Heirat mit einer Schweizerin eine Aufenthaltsbewilligung B. 2006 erlitt er einen Arbeitsunfall und wurde zu 100% arbeitsunfähig. Kurz nach der Scheidung erhielt «Erol» eine Verfügung des zuständigen kantonalen Migrationsamtes mit dem Entscheid, dass seine Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert werde. Ein Wiedererwägungsgesuch für die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung bis zum Ende der IV-Abklärungen durch einen Anwalt wurde abgelehnt und eine Ausreisefrist für den Herbst 2012 festgesetzt. Nachdem sich «Erol» einer Ausreise widersetzt hatte, beschloss die Sozialbehörde, ihm nur noch Nothilfe zu gewähren und verlangte, dass er seine Wohnung kündigt und in die Notschlafstelle zieht. Eine Beschwerde ist hängig und «Erol» lebt derzeit von der Nothilfe.