Schweizerische Menschenrechtsorganisationen fordern vom Bund und den Kantonen dringende Massnahmen zur Bekämpfung von Rassismus. Dies zeigt ein Bericht der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, der heute dem UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) übergeben wurde. Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) ist Mitglied der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz. Die Menschenrechtsorganisationen fordern konkrete Anstrengungen gegen rechtsextremen Populismus und rassistische Hassrede, gegen Racial Profiling und Polizeigewalt, gegen Rassismus gegenüber Jenischen, Sinti und Roma, Menschen jüdischen oder muslimischen Glaubens sowie Menschen im Kontext von Migration, Flucht und Asyl.
Dem Diskriminierungsschutz wird heute in der Schweiz eine grössere Bedeutung zugemessen. Die Sichtbarkeit des Problems hat sich dank der lauteren Stimme von Betroffenen und dem grossen Engagement verschiedener Akteur*innen der Zivilgesellschaft und der Politik erhöht. Positive Entwicklungen der letzten Jahre sind die Einrichtung von Beratungsstellen für Rassismusopfer, die Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und die Vorlage eines Gesetzesentwurfs für eine nationale Menschenrechtsinstitution.
Hassrede verurteilen und bekämpfen
In verschiedenen Bereichen sind die Empfehlungen des UNO-Ausschusses jedoch noch nicht umgesetzt. So sind rassistische Hassreden und populistische Propaganda dediziert zu bekämpfen und zu verurteilen. Die weit verbreitete Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz in der Gesellschaft müssen beseitigt werden. Dabei stehen insbesondere Medienschaffende in der Pflicht, anhaltende Vorurteile und Stereotypen gegenüber Minderheiten und Migrant*innen nicht unhinterfragt weiterzugeben und zu verbreiten.
Keine Diskriminierung aufgrund des rechtlichen Status
Personen ohne Schweizer Pass werden aufgrund ihres Aufenthaltsstatus vielfach rechtlich diskriminiert. Die Schweiz hat einige wenige Hürden abgebaut, aber gleichzeitig Gesetze und Praxis verschärft. Seit der Neustrukturierung des Asylverfahrens gelten kürzere Behandlungs- und Beschwerdefristen. Dies birgt die Gefahr, dass die Rechtsstaatlichkeit des neuen Asylverfahrens nicht immer gewährleistet wird. Die Unterbringung in den Bundesasylzentren ist geprägt von fehlender Privatsphäre, eingeschränkter Bewegungsfreiheit und Isolation von der Aussenwelt. Frauen fühlen sich in den Unterbringungsstrukturen häufig nicht sicher. Das Kindeswohl und die Rechte von (unbegleiteten) Kindern und Jugendlichen werden im Asylbereich oft zu wenig berücksichtigt.
Verschärfungen im Bereich Sozialhilfe benachteiligen ausserdem Drittstaatsangehörige gegenüber Schweizer*innen und EU/EFTA-Staatsangehörigen. Wer Sozialhilfe bezieht, kann zudem die Niederlassungsbewilligung verlieren – auch wenn der Bezug unverschuldet ist und die betroffene Person seit mehr als 15 Jahren in der Schweiz lebt. Unverhältnismässige Massnahmen wie die Aufhebung dieses zeitlichen Schutzes müssen rückgängig gemacht werden.
Jenische, Sinti und Roma anerkennen und respektieren
Trotz den Bemühungen der letzten Jahre werden die Minderheiten der Jenischen, Sinti und Roma noch immer als Fremdkörper behandelt und sind struktureller Diskriminierung und anhaltender Stigmatisierung ausgesetzt. Roma werden noch immer nicht als nationale Minderheit anerkannt. Die Anerkennung fehlt auch für das Romanes, die Sprache der Sinti und Roma. Diese Situation ist objektiv nicht nachvollziehbar und basiert auf politischen Gründen. Ebenfalls fehlt es an genügend Stand-und Durchgangsplätzen für alle fahrenden Minderheiten. Auf kantonaler Ebene werden gesetzliche Wegweisungsartikel erlassen, die den Minderheitenschutz torpedieren und bewusst auf die fahrenden Jenischen, Sinti und Roma abzielen. Die Geschichte der Jenischen, Sinti und Roma fehlen in den Lehrplänen und in kantonale Schulmaterialien gänzlich. In diesem Sinne braucht es von den Behörden mehr Bemühungen, um Rassismus gegen Jensiche, Sinti und Roma zu erkennen, zu verurteilen und mit notwendigen Massnahmen zu bekämpfen.
Weitere Informationen: https://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/uno/antirassismuskonvention/