Die Petition fordert die Schweizer Migrationsbehörden dazu auf, auf das Asylgesuch von Hülya Emeç, welche auf dem Flughafen Kloten festsitzt, einzutreten. Die Rückführung in ein Land, aus dem die Rückschaffung in die Türkei droht, unterliegt dem Non Refoulement-Gebot (Art. 25 BV). Das SEM hat aus Sicht der InitiantInnen somit die Pflicht, alle nötigen Schritte einzuleiten, welche für die Sicherheit von Hülya Emeç nötig sind.
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Aktualisierung vom 18.2.2018:
Update der Initiantin der Petition Bettina Konetschnig:
Vielen Dank, dass ihr die Petition «Asyl für die kurdische Journalistin Hülya Emeç» unterschrieben habt. Zwischenzeitlich hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Staatssekretariats für Migration auf Hülya Emeçs Asylantrag eintreten muss. Die sofortige Abschiebung ist somit nicht möglich. Hülya Emeç erwartet nun ein ordentliches Asylverfahren.
Über 2800 Menschen haben sich dafür eingesetzt. Unsere Petition habe ich am 11. Februar 2018 an die Bundesrätin Simonetta Sommaruga geschickt. Dies auch als Zeichen, dass wir weiterhin aufmerksam beobachten werden, was mit Hülya Emeç geschehen wird. Ich wünsche Hülya Emeç auf ihrem Weg Glück und Gerechtigkeit.