Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK‑N) empfiehlt die Motion „Für eine kohärente Gesetzgebung zu Sans-Papiers“ mit 17 Stimmen zu 8 zur Überweisung. ÄrtzInnen, JournalistInnen, PolitikerInnen und InteressensvertreterInnen von Sans-Papiers kritisieren die darin geforderten Änderungen scharf.
So schreibt die Plattform zu den Sans-Papiers:
«Das Recht auf soziale Sicherheit, Bildung und das Recht auf Gesundheitsversorgung sind zentrale Grundrechte, die in der Schweizer Bundesverfassung verankert sind. Sie stehen allen Menschen in der Schweiz zu, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus – also auch Sans-Papiers. Die universelle Gültigkeit dieser Grundrechte darf nicht in Frage gestellt werden. Insofern gibt es da auch keinen Widerspruch, der aufgelöst werden müsste, da rechtsstaatlich ganz klar ist, dass die Grundrechte höher gewichtet werden müssen als ein allfälliger Verstoss gegen das Ausländergesetz.»
Stellungnahme vom 7.2.2018
Insbesondere die Forderung, dass Lehrpersonen Kinder von Sans-Papiers melden sollen stösst auf Unverständnis:
«Beat W. Zemp, Zentralpräsident des Dachverbands für Lehrerinnen und Lehrer in der Schweiz, kritisiert die Forderung der Kommission scharf. «Wir Lehrer sind nicht Mitarbeiter der Migrationsbehörden und werden sicherlich auch nicht zu Spitzeln. Das Recht auf Bildung ist ein Grundrecht. Kinder und Jugendliche, die in der Schweiz sind, haben ein Recht darauf, absolut unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.» »
Watson, Artikel von Helene Obrist vom 2.8.2018
Der Bundesrat ist nun an der Reihe die Forderungen zu prüfen und Vorschläge zu machen. Als Erstrat wird der Nationalrat voraussichtlich in der Frühjahrssession darüber beraten.
Weitere Links zum Thema:
- NZZ, Artikel von Valerie Zawslaski vom 2.2.2018
- Informationsbroschüre über die Rechte von Sans-Papiers in der Schweiz, produziert von der Gewerkschaft Unia und den Anlaufstellen für Sans-Papiers
- Swissinfo, Artikel von Marc-André Miserez vom 5.2.2018