In der neuen Ausgabe ihres Bulletins «Fokus» untersucht die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA), was es für Konsequenzen hat, wenn Personen ohne Schweizer Pass unverschuldet Sozialhilfe beziehen. Sie schildert das Beispiel von «Ardit», dessen Niederlassungsbewilligung C wegen gesundheitlichen Problemen auf eine Aufenthaltsbewilligung zurückgestuft wurde. Zudem stellt sie die Allianz «Armut ist kein Verbrechen» vor, die sie zusammen mit der SP und der Gewerkschaft Unia sowie zahlreichen Organisationen und Vertreter*innen aus der Zivilgesellschaft ins Leben gerufen hat. Die Allianz hat u.a. zum Ziel, dass Fälle wie derjenige von «Ardit» in Zukunft nicht mehr vorkommen. Nach 10-jährigem Aufenthalt in der Schweiz soll es den Behörden nicht mehr möglich sein, eine Person ausschliesslich aufgrund von unverschuldetem Sozialhilfebezug wegzuweisen oder ihre Niederlassungsbewilligung zurückzustufen.
Im Leitartikel fordert Marília Mendes von der Unia eine neue gerechtere Migrationspolitik. In einem Interview mit map‑F, einer Monitoring- und Anlaufstelle für vorläufig aufgenommene Personen, schildert Moritz Wyder, was es für Personen mit einer F‑Bewilligung bedeutet, mit der tieferen Asylfürsorge zu leben. Schliesslich beschreibt Mirjam Baumgartner von der Universität Neuenburg die Praxis der kantonalen Migrationsämter, mittels Fragekatalog eine «Integrationsprüfung» vorzunehmen.
«Fokus» als Datei herunterladen (PDF)