Da die Covid-19-Verordnung Asyl bis am 30. Juni 2021 befristet ist, soll deren Gültigkeitsdauer bis am 31. Dezember 2021 verlängert werden (siehe Medienmitteilung und erläuternder Bericht des EJPD). Die SBAA begrüsst grundsätzlich, dass die Covid-19-Verordnung Asyl verlängert wird, um die Gesundheit der asylsuchenden Personen und der weiteren involvierten Akteur*innen im Asylbereich zu schützen. Die Massnahmen sollen so lange aufrechterhalten werden, wie es die epidemiologische Lage verlangt. In ihrer Stellungnahme vom 27. April 2021 betont die SBAA aber gleichzeitig, dass die Verfahrensgarantien und der Rechtsschutz jederzeit gewährleistet sein müssen, und die Qualität der Verfahren nicht unter den Schutzmassnahmen leiden darf. Verschiedene kritische Aspekte – wie z. B. Befragungen in zwei Räumen, Befragungen ohne Rechtsvertretung bzw. Hilfswerksvertretung und Beschwerdefristen – vertieft die SBAA deshalb in ihrer Stellungnahme.
Stellungnahme zur Verlängerung der Covid-19-Verordnung Asyl
Im Rahmen der Vernehmlassung nimmt die SBAA Stellung zur Verlängerung der Covid-19-Verordnung Asyl.