«St. Galler Tagblatt» 20.02.2019
Das Kriterium der Glaubhaftigkeit benachteiligt nach Einschätzung der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) verletzliche Personengruppen wie traumatisierte Menschen und Minderjährige. Sie fordert deshalb, dass die Traumatisierung im Asylverfahren nicht als Ausnahme, sondern als Grundsatz anerkannt wird.
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