Unter­brin­gungs­si­tua­ti­on wei­ter verschärft

Per­so­nen mit einem nega­ti­ven Asy­l­ent­scheid müs­sen im Kan­ton Bern in Rück­kehr­zen­tren umzie­hen. Die Ver­un­si­che­rung ist gross, das Coro­na-Virus ver­schärft die Situa­ti­on zusätzlich. 

Letz­tes Jahr hat der Gros­se Rat beschlos­sen, abge­wie­se­ne Asyl­su­chen­de in soge­nann­ten Rück­kehr­zen­tren in Gam­pe­len, Aar­wan­gen und Biel unter­zu­brin­gen. Der Kan­ton Bern ver­folgt damit das Ziel, dass Per­so­nen mit einem rechts­kräf­ti­gen Weg­wei­sungs­ent­scheid rasch aus­rei­sen (sie­he Detail­kon­zep­ti­on Neu­struk­tu­rie­rung Asyl- und Flücht­lings­be­reich im Kan­ton Bern). Dies, obwohl sie dazu häu­fig nicht in der Lage sind. Die­se Mass­nah­men ver­schärf­ten die ohne­hin bereits bedenk­li­che Unter­brin­gungs­si­tua­ti­on von Per­so­nen mit einem nega­ti­ven Asylentscheid.

Vor­über­ge­hen­der Stopp auf­grund von Covid-19

Auf­grund der Coro­na-Kri­se hat die Sicher­heits­di­rek­ti­on des Kan­tons Berns den Trans­fer von abge­wie­se­nen Asyl­su­chen­den vom April auf den 1. Juli 2020 ver­scho­ben (sie­he Medi­en­mit­tei­lung vom 25.03.2020). Die SBAA begrüsst zwar den vor­über­ge­hen­den Stopp, ver­tritt jedoch die Auf­fas­sung, dass die­ser Beschluss zu kurz greift. Denn nie­mand weiss, wie lan­ge die Coro­na-Pan­de­mie noch andau­ern wird. Die Ver­un­si­che­rung bei den betrof­fe­nen Per­so­nen ist gross. Die SBAA unter­stützt des­halb die Peti­ti­on des Ver­eins «Wohn­raum für Flücht­lin­ge», wel­che fol­gen­de For­de­run­gen an den Regie­rungs­rat des Kan­tons Bern stellt:

  • den Trans­fer der weg­ge­wie­se­nen Flücht­lin­ge in die kan­to­na­len Rück­kehr­zen­tren min­des­tens bis zum 31. Dezem­ber 2020 aus­zu­set­zen und danach, je nach Ver­lauf der COVID-19 Pan­de­mie, neu zu bewerten;
  • den weg­ge­wie­se­nen Flücht­lin­gen auch dann die Not­hil­fe von 8 Franken/Tag zu gewäh­ren, wenn sie statt in Rück­kehr­zen­tren von Pri­vat­per­so­nen beher­bergt werden.

Die zwei­te For­de­rung wird auch von einer über­par­tei­li­chen Grup­pe von Parlamentarier*innen unter­stützt. Die SBAA begrüsst den dies­be­züg­lich am 12.03.2020 ein­ge­reich­ten par­la­men­ta­ri­schen Vor­stoss.

Aus­wir­kun­gen der Neu­struk­tu­rie­rung auf die Unter­brin­gung der betrof­fe­nen Personen

Die Situa­ti­on von Per­so­nen mit einem nega­ti­ven Asy­l­ent­scheid war bereits vor der Coro­na-Kri­se pre­kär. Durch die neu­en Mass­nah­men wer­den Men­schen aus ihrer gewohn­ten Umge­bung und ihrem sozia­len Netz­werk geris­sen. Abge­wie­se­ne Asyl­su­chen­de dür­fen nicht arbei­ten und haben ledig­lich Anspruch auf Not­hil­fe (8 Fr. pro Tag). Auf­grund der knapp bemes­se­nen Not­hil­fe wer­den die Bewe­gungs­frei­heit und die Teil­nah­me am gesell­schaft­li­chen Leben somit stark ein­ge­schränkt. Neu wer­den die Rück­kehr­zen­tren von der Fir­ma ORS gelei­tet und nicht mehr von den Hilfs­wer­ken wie zuvor. Auch das Soli­da­ri­täts­netz Bern hat eine kri­ti­sche Hal­tung gegen­über den Rückkehrzentren.

Die Neu­struk­tu­rie­rung des Asyl- und Flücht­lings­be­reichs des Kan­tons Bern betrifft jedoch nicht nur abge­wie­se­ne Asyl­su­chen­de, son­dern auch Per­so­nen im Asyl­ver­fah­ren, vor­läu­fig Auf­ge­nom­me­ne und aner­kann­te Flücht­lin­ge. Neu sol­len sie zuerst in einer Kol­lek­tiv­un­ter­kunft und danach in einer pri­va­ten Woh­nung unter­ge­bracht wer­den. Asyl­su­chen­de Per­so­nen im Ver­fah­ren und vor­läu­fig Auf­ge­nom­me­ne dür­fen jedoch erst in eine Woh­nung zie­hen, wenn sie min­des­tens das Sprach­ni­veau A1 erreicht und eine Arbeit oder einen Aus­bil­dungs­platz haben. Die SBAA kri­ti­siert die­se Neue­run­gen scharf, denn die Inte­gra­ti­on der betrof­fe­nen Per­so­nen wird dadurch unnö­tig erschwert.