Die «groupe de St. François», die sich nach der Verurteilung des Pfarrers Norbert Valley in Neuenburg gebildet hat, drückt in einem Brief an Anni Lanz ihre Unterstützung aus. Valley und Lanz wurden beide gestützt auf Art. 116 des Ausländergesetzes verurteilt.
Die Menschenrechtlerin Anni Lanz wurde nach dem Prozess am Bezirksgericht Brig vergangene Woche wegen Förderung der rechtswidrigen Einreise (Art. 116 Ausländergesetz) verurteilt, da sie einen jungen Afghanen, der nach Italien ausgeschafft worden war, zurück in die Schweiz holen wollte. Die SBAA berichtete über den Fall.
Im August dieses Jahres wurde in Neuenburg Pfarrer Norbert Valley von der Neuenburger Staatsanwalt verurteilt – ebenfalls gestützt auf Art. 116 des Ausländergesetzes. Ihm wurde die «Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts» vorgeworfen. Valley verpflegte und beherbergte einen Togolesen, nachdem sein Asylgesuch abgelehnt worden war, indem er ihm einen Schlüssel zur evangelischen Kirche in Le Locle gab.
Nach Valleys Verurteilung aufgrund dieses «Solidaritätsdelikts» entstand zu seiner Unterstützung die «groupe de St. François», u.a. bestehend aus Paul Schneider, Claude Ruey und Jean Martin, die Mitglieder des Unterstützungskomitees der SBAA sind. Auch Anni Lanz gehört dem Unterstützungskomitee an.
Die «groupe de St. François“ hat nun einen Brief an Anni Lanz verfasst, in der sie ihre Unterstützung und Solidarität ausdrückt. Die SBAA ist besorgt über die momentane Tendenz der Kriminalisierung von Hilfe und Solidarität und fordert, dass diese wieder entkriminalisiert wird.
Lesen Sie hier den Brief der «groupe de St. François“ als PDF (französisch)