Ver­nach­läs­sig­tes Kin­des­wohl – neu­er Fachbericht

Der neue Fach­be­richt der SBAA wid­met sich dem Kin­des­wohl und den Kin­der­rech­ten in asyl- und aus­län­der­recht­li­chen Ver­fah­ren und schlägt zu den aktu­el­len Pro­ble­men kon­kre­te Lösun­gen vor. 

Migrier­te und geflüch­te­te Kin­der und Jugend­li­che brau­chen beson­de­ren Schutz. Die UNO-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on (KRK) ver­pflich­tet die Staa­ten in Art. 3 dazu, das Kin­des­wohl in allen Ent­schei­den vor­ran­gig zu berück­sich­ti­gen. Die Schwei­ze­ri­sche Beob­ach­tungs­stel­le für Asyl- und Aus­län­der­recht (SBAA) stellt in ihrem neu­en Fach­be­richt «Ver­nach­läs­sig­tes Kin­des­wohl – Min­der­jäh­ri­ge in asyl- und aus­län­der­recht­li­chen Ver­fah­ren» fest, dass in der Schweiz die Rech­te von geflüch­te­ten und migrier­ten Min­der­jäh­ri­gen immer wie­der ver­letzt wer­den. Anhand von juris­tisch auf­ge­ar­bei­te­ten Fäl­len zeigt die SBAA auf, dass die Behör­den das Kin­des­wohl in asyl- und aus­län­der­recht­li­chen Ver­fah­ren nicht sys­te­ma­tisch berück­sich­ti­gen. Die Pra­xis der Schwei­zer Behör­den ist im Gegen­satz zur Recht­spre­chung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rech­te (EGMR) restriktiver.

Recht auf Fami­li­en­le­ben stär­ker schützen

Die SBAA for­dert, dass das Kin­des­wohl sys­te­ma­tisch ermit­telt und berück­sich­tigt wird. Die Ver­fah­ren müs­sen kind­ge­recht gestal­tet sein. Den Kin­dern müs­sen – nach Alter und Rei­fe – Gehör, Mit­wir­kung und Ver­tre­tung gewähr­leis­tet wer­den. Auch das Recht auf Fami­li­en­le­ben muss stär­ker geschützt wer­den. Die Schwei­zer Behör­den müss­ten von allen ihren recht­li­chen Mög­lich­kei­ten Gebrauch machen, damit Min­der­jäh­ri­ge aus dem Aus­land ein­fa­cher zu ihren Eltern ein­rei­sen kön­nen. Zudem ist es drin­gend not­wen­dig, dass die Schweiz das Recht auf umge­kehr­ten Fami­li­en­nach­zug auf Geset­zes­stu­fe einführt.

Ent­wur­ze­lung als Fol­ge einer Wegweisung

Wer­den aus­län­di­sche Eltern mit ihren Kin­dern aus der Schweiz weg­ge­wie­sen, ent­wur­zelt dies die Kin­der oft. Natio­nal­rä­tin Sami­ra Mar­ti for­dert des­halb: «Kin­der und Jugend­li­che, wel­che die Mehr­heit ihrer Lebens­jah­re hier ver­bracht haben, dür­fen nicht unver­schul­det aus der Schweiz weg­ge­wie­sen wer­den. Sie brau­chen einen spe­zi­el­len Schutz vor Ausweisung.»

Im Asyl­ver­fah­ren prü­fen die Behör­den die Situa­ti­on im Hei­mat­land der betrof­fe­nen Kin­der und Jugend­li­chen teil­wei­se unge­nü­gend, obwohl die­se gegen die Weg­wei­sung spre­chen kann. Nach Ansicht der SBAA muss die Prü­fung in jedem Fall sorg­fäl­tig und voll­stän­dig erfol­gen. Kin­der und Jugend­li­che sol­len über­dies nicht mit ihren Eltern in der Not­hil­fe leben müs­sen. Die Behör­den sind auf­ge­for­dert, im Inter­es­se der Min­der­jäh­ri­gen dafür zu sor­gen, dass die­se nicht den (ille­ga­len) Auf­ent­halts­sta­tus ihrer Eltern über­neh­men müssen.

Down­load des Fach­be­richts als PDF

Der Fach­be­richt kann auch als Bro­schü­re bestellt wer­den. Kos­ten: CHF 5.- plus Por­to. Sen­den Sie eine E‑Mail an info@beobachtungsstelle.ch.

Den Medi­en­spie­gel fin­den Sie hier.