Im Januar 2019 ist eine Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) in Kraft getreten, wonach der unverschuldete Bezug von Sozialhilfe durch Ausländer*innen aufenthaltsrechtliche Konsequenzen mit sich bringen und sogar zu einem Landesverweis führen kann – selbst wenn Betroffene seit mehr als 10 Jahren in der Schweiz wohnhaft sind. «Diese Verschärfungen führen dazu, dass immer mehr Armutsbetroffene auf die Hilfe verzichten, die ihnen zusteht», sagt Samira Marti. «Häufig verschulden sich Betroffene so stark, dass eine Schuldensanierung kaum mehr möglich ist, bei Mietzinsausständen droht der Verlust der Wohnung, auf notwendige ärztliche Behandlungen wird verzichtet, die berufliche Integration ist erschwert und die gesellschaftliche Isolation wird grösser.» Potentiell sind über 2 Millionen Menschen von der Verschärfungen betroffen.
Die Allianz «Armut ist kein Verbrechen» hat die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) gemeinsam mit SP und UNIA ins Leben gerufen und wird von über 80 Organisationen unterstützt. Eine Petition, die das Parlament zur Annahme der parlamentarischen Initiative auffordert, wurde bereits von mehr als 13’000 Personen unterzeichnet.